Die jüngste Erbschaftsteuerstatistik zeigt leider einmal wieder zu deutlich, wie gut die Steuertricks funktionieren, mit denen Millionenvermögen steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden können. Sehr große Vermögenstransfers (>26 Millionen Euro) müssten eigentlich innerhalb der engen Verwandtschaft mit 30% versteuert werden. Große Vermögen werden aber in der Regel nicht vererbt, sondern verschenkt. Dann kann man nämlich den Vermögenstransfer so geschickt steuerlich strukturieren, dass man die Erbschaftsteuer wunderbar umgehen kann.

Im Jahr 2016 gab es 558 Transfers mit einem Wert von über 20 Millionen Euro. Insgesamt wurden so 44 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt – im Schnitt 78,7 Millionen Euro pro Einzelfall. Von diesen 44 Milliarden Euro wurden sage und schreibe 37 Milliarden Euro gut strukturiert verschenkt.

Während die “armen” Erben von ungeplant vererbten Großvermögen tatsächlich immerhin 19,8% Erbschaftsteuer zahlen mussten, konnten die ganz legalen Erbschaftsteuertrickser ihr Vermögen per Schenkung quasi steuerfrei an die nächste Generation transferieren. Ihr Steuersatz betrug lediglich 0,7%! Das liegt daran, dass die Übertragung auch von sehr großen und sehr wertvollen Familienunternehmen ganz legal steuerfrei möglich ist.

Diese Tricksereien schaffen nur die wirklich Vermögenden. Menschen mit mittlerem Vermögen in der Größenordnung von einigen Hunderttausend Euro sind gekniffen. Ihr Vermögen liegt auf dem Bankkonto oder steckt in Wertpapieren und nicht im Familienunternehmen. Prozentual ausdrückt zahlen sie und nicht die wirklich Reichen die höchsten Erbschaftsteuern.

Neben dem degressiven Erbschaftsteuersatz mit einer Generalamnestie für richtig große Vermögen ist auch die Konzentration der Erbschaften bemerkenswert: Das reichste Prozent aller Erben vereinigt etwa 53% der gesamten vererbten Vermögen auf sich. Die reichsten 558 Menschen, 0,29% aller Erben, haben 2016 den unfassbaren Anteil von 40,4% der vererbten Vermögensmasse auf sich vereint.

Manche behaupten, dass diese Art der Ausnahmen für Familienunternehmen notwendig sei, weil sonst die Unternehmen nicht mehr investieren könnten und Arbeitsplätze verloren gingen. Das ist kompletter Unsinn. Es reicht aus, die Erbschaftsteuer verbindlich zu stunden und dann kann jeder Familienunternehmer seine Erbschaftsteuer aus den Unternehmensgewinnen abbezahlen, ohne seine Investitionen einschränken zu müssen. Wer daran zweifelt, kann sich hier diesen kleinen Film von mir anschauen, dort ist alles anschaulich erklärt.

Und wer glaubt, dass eine vernünftige Erbschaftsteuer unpopulär sei, kann sich folgende höchst spannende Umfrage ansehen: selbst die große Mehrzahl der Unternehmer und Manager hält die Ausnahmen für Familienunternehmen für ungerecht!

Hier gibt es noch den Vergleich mit 2015.


 

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