Trump will Importe mit einer Strafsteuer belegen, liest man immer wieder. Angeblich steckt dahinter blanker Protektionismus. Trump wolle sich leichtfertig über die Regeln der Handelsorganisation WTO hinwegsetzen. Die Wahrheit ist jedoch komplexer. Die Idee eines Grenzausgleiches bei der Steuer stammt nicht von Trump. Sie wurde sowohl von Demokraten wie von prominenten Republikanern schon vor Trump entwickelt und wird von bekannten Ökonomen, wie Martin Feldstein aus Harvard oder Hans-Werner Sinn sowie internationalen Organisationen wie der OECD und selbst in einem Gutachten für die EU befürwortet.
Die Idee hat ursprünglich nichts mit Protektionismus zu tun. Es handelt sich im Gegenteil um eine progressive Reformidee, um die ewige Steuerflucht von Großkonzernen zu beenden. Heute zahlen viele international tätige Unternehmen kaum Steuern. Sie handeln damit meist völlig legal. Selbst rein national tätige Unternehmen haben Gestaltungsspielraum, weil die Steuern auf den buchhalterischen Gewinn gezahlt werden müssen. Dieser ist aber keine objektive Größe, sondern wird durch Rückstellungen, Abschreibungen, Wertberichtigungen, Abgrenzungen und so vieles mehr oft sehr willkürlich beeinflusst. Noch größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten für internationale Unternehmen. Diese können leicht über Lizenzgebühren, internationale Finanzierungskonstruktionen, Verrechnungspreise etc ihre Gewinne in Steueroasen verschieben und in Hochsteuerländern keine Gewinne ausweisen.
Dies würde mit den Reformideen deutlich erschwert. Hier würde nicht mehr ein buchhalterischer Gewinn, sondern der sogenannte cash-flow des Unternehmens besteuert. Dieser ist wesentlich schwieriger zu manipulieren. Stark vereinfacht gesprochen, braucht man halt nur auf das Konto zu schauen und schon sieht man, wie viel cash geflossen ist. Deswegen nennt man diese Form der Besteuerung cash-flow-tax.
Internationale Steuerverschiebung wird dadurch vermieden, dass die Steuer immer dort anfällt, wo die Produkte verkauft werden. Starbucks und Apple müssten dann also endlich in Deutschland Steuern bezahlen und nicht mehr in Irland. Steuerverschiebung durch Patentboxen, Lizenzverträge und Verrechnungspreise würde unmöglich. Das gleiche würde allerdings auch für BMW und andere deutsche exportierende Unternehmen zutreffen. Ihre Steuern würden dort fällig, wo sie ihre Autos verkaufen und nicht in Deutschland, wo sie produziert (oder auch nur entwickelt) werden. Der Umsatz eines Unternehmens lässt sich nur sehr schwer verschleiern. Dieses Beenden der Steuergestaltung von internationalen Großunternehmen ist das wichtigste Argument der Befürworter dieser sogenannten destination-based-cash-flow-tax (DBCFT) Steuer.
Eine weitere wichtige Komponente der cash-flow-tax ist, dass natürlich auch Investitionen sofort den cash-flow verringern. Investitionen würden nicht mehr aktiviert und über viele Jahre abgeschrieben, sondern würden sofort mit dem vollen Betrag der Investition die Steuer verringern. Ein Unternehmen, das viel investiert, bräuchte also in der Zeit der hohen Investitionen vermutlich keine Steuern zahlen. Damit ergibt sich aus der Steuer ein hoher Investitionsanreiz.
Im Gegenzug dürfen allerdings die Finanzierungskosten der Investition nicht doppelt gezählt werden. D.h. Zinsen sind nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Damit wird ein weiteres gravierendes Problem unseres jetzigen Steuersystems gelöst: die hohe Subventionierung von Fremdkapital im Vergleich zum Eigenkapital. Diese Subvention ist ein Grund, warum viele Unternehmen, insbesondere Banken und Versicherungen so extrem wenig Eigenkapital einsetzen, so krisenanfällig sind und immer wieder vom Staat gerettet werden müssen. Das Ende dieser Fremdkapitalsubvention ist ein anderes höchst begrüßenswertes Element des Reformvorschlages.
Die US-Regierung hat bereits simuliert, wie sich das Steuervolumen durch die Abschaffung der normalen Körperschaftsteuer und den Ersatz durch eine DBCFT verändern würde. Ohne border-adjustment, also dem Versteuern von importierten Produkten und der Steuerbefreiung für exportierte Produkte, ergibt sich aus der DBCFT ein etwas stetigeres und leicht höheres Steuervolumen. Mit border-adjustment ließen sich gewaltige Mehreinnahmen erzielen.
Der wesentliche Grund für die Mehreinnahmen liegt darin, dass die USA mehr importieren als exportieren. Länder mit einem Handelsbilanzdefizit profitieren von einer Steuerreform, bei der Steuern dort gezahlt werden, wo die Produkte verkauft werden. Deutschland mit seinem enormen Handelsbilanzüberschuss hätte das Nachsehen. Es wäre allenfalls zu hoffen, dass durch den Wegfall der Steuerverschiebung (Starbucks etc.) das Steuervolumen weltweit sosehr steigen würde, dass sich selbst Deutschland noch besser stellen würde.
Wenn tatsächlich der Dollar so wie in der Theorie vorhergesagt ausreichend aufwertet, würde die Steuer auch komplett von den ausländischen Exporteuren getragen. Kein Wunder, dass die Republikaner angesichts der geschätzten 120 Milliarden Dollar Mehreinnahmen diese Steuer so attraktiv finden.
Trotz dieser attraktiven Vorteile gibt es auch sehr kritische Stimmen zu dem border-adjustment. Die DBCFT wird oft mit der Mehrwertsteuer verglichen. Auch diese wird auf Importe erhoben, während Exporte nicht belastet werden. Die Mehrwertsteuer behandelt aber importierte Waren identisch mit heimischen Erzeugnissen, beide werden mit demselben Steuersatz belastet. Die DBCFT hingegen behandelt Importe nicht gleich. Bei heimischen Produkten wird die Steuer nur auf den damit erwirtschafteten cash-flow erhoben. Also auf den Umsatz abzüglich aller Kosten und Investitionen. Bei Importen wird sie auf den vollen Umsatz erhoben. Importe werden also anscheinend viel teurer als heimische Produkte.
Der Europäische Think-Tank Bruegel empfiehlt, einfach auch in der EU eine solche Steuerreform durchzuführen. Dann hätte man wieder gleiche Spielregeln für alle. Die renommierten Steuerexperten Auerbach, Devereux, Keen und Vella zeigen tatsächlich in einer ausführlichen Darstellung, dass die Steuer kein Handelshemmnis zwischen Ländern aufbaut, die ihre Unternehmen ebenfalls nach der DBCFT besteuern. Dies leuchtet zunächst nicht ein, aber folgende Zahlenbeispiele von mir machen es hoffentlich deutlich:
Nehmen wir zwei extrem vereinfachte Gewinn und Verlustrechnungen. Ford und BMW verkaufen ihre Autos in den USA jeweils für 100. Ford produziert in den USA und BMW in Deutschland. Beide Unternehmen haben dieselbe Kostenstruktur. Betrachten wir zunächst die Situation mit einer klassischen Körperschaftsteuer von 25% auf den zu versteuernden Gewinn. Beide Unternehmen machen denselben Gewinn und zahlen dieselbe Steuer. Die Steuer bei BMW fällt aber hauptsächlich in Deutschland an:
klassische Körperschaftsteuer | Ford in USA | BMW Händler USA | BMW Deutschland | BMW Gesamt |
Verkaufspreis | 100 | 100 | ||
Material | 40 | 40 | ||
Personalkosten Fabrik | 35 | 35 | ||
Personalkosten Händler | 5 | 5 | ||
Exporterlös – zu versteuern | 90 | |||
Importkosten – normal abzugsfähig | 90 | |||
zu versteuern | 20 | 5 | 15 | 20 |
Steuer 25% | 5 | 1.25 | 3.75 | 5 |
Gewinn nach Steuern | 15 | 3.75 | 11.25 | 15 |
Wenn die DCBFT eingeführt wird, dreht sich das Bild um. Die Steuer wird nun dort erhoben, wo die Autos verkauft und nicht dort, wo sie produziert werden. Das border adjustment führt dazu, dass die Kosten für den Import nicht steuerlich geltend gemacht werden können und die Erlöse im Export nicht versteuert werden brauchen. Die Rechnung sieht zunächst wie folgt aus:
DBCFT | Ford in USA | BMW Händler USA | BMW Deutschland | BMW Gesamt |
Verkaufspreis | 100 | 100 | ||
Material | 40 | 40 | ||
Personalkosten Fabrik | 35 | 35 | ||
Personalkosten Händler | 5 | 5 | ||
Exporterlös – nicht zu versteuern | 90 | |||
Importkosten – nicht abzugsfähig | 90 | |||
zu versteuern | 20 | 95 | -75 | 20 |
Steuer 25% | 5 | 23.75 | -18.75 | 5 |
Gewinn nach Steuern | 15 | -18.75 | 33.75 | 15 |
BMW als Gruppe macht weiterhin genauso viel Gewinn und zahlt genauso viel Steuern wie vorher. Aber die Steuern fallen jetzt in den USA an. Der Importeur zahlt horrende Steuern, weil er die Importkosten nicht absetzen darf. Im Gegenzug geht es BMW in Deutschland extrem gut, weil die Exporterlöse nicht versteuert werden müssen, wohingegen die Produktionskosten des Autos zu einem negativen Cashflow und damit zu einer Steuergutschrift führen. Dieser Zustand wäre allerdings nicht haltbar, da der Importeur pleite gehen würde. BMW in Deutschland würde also den Verkaufspreis so weit senken, bis wieder sowohl der Importeur wie BMW Deutschland gut leben können:
DBCFT | BMW Händler USA | BMW Deutschland | Gesamt |
Verkaufspreis | 100 | ||
Material | 40 | ||
Personalkosten Fabrik | 35 | ||
Personalkosten Händler | 5 | ||
Exporterlös – nicht zu versteuern | 67.5 | ||
Importkosten – nicht abzugsfähig | 67.5 | ||
zu versteuern | 95 | -75 | 20 |
Steuer 25% | 23.75 | -18.75 | 5 |
Gewinn nach Steuern | 3.75 | 11.25 | 15 |
BMW würde den Preis soweit absenken, dass der Importeur wieder 3,75 Gewinn nach Steuern erzielen würde, BMW in Deutschland 11,25.
Das Beispiel zeigt also, dass importierte Produkte nicht benachteiligt werden, da das exportierende Land im Grunde hohe Exportsubventionen bezahlt, die von dem importierenden Land über die Steuer wieder abgeschöpft werden.
Die Warnung von Sebastian Dullien vor hohen Handelshemmnissen, die aus dieser Steuer entstehen würden, scheint mir daher nicht gerechtfertigt, solange die Steuer von allen Ländern eingeführt wird.
Auerbach, Devereux, Keen und Vella zeigen in ihrer Studie zudem, dass die DCBTF auch nicht zu einem Wettlauf der Steuersätze nach unten führt. Im Gegenteil: je höher die Steuersätze, desto teurer werden die Importe und desto mehr werden Exporte subventioniert.
Sebastian Dullien warnt allerdings vor neuen Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere in Bezug auf Finanzierungsgeschäften. Zinsen dürfen zwar nicht abgesetzt werden, aber was ist, wenn man stattdessen Leasingverträge eingeht? Die Befürworter der DCBFT haben sich auch dazu Gedanken gemacht und schlagen eine besondere Form der Cashflow Steuer für Finanzierungsunternehmen vor.
Die Studie der EU über cash-flow-taxes beschreibt noch eine dritte Variante dieser Art von Steuern. Man kann auch nur den cash-flow zwischen Unternehmen und ihren Eigentümern besteuern. D.h. Unternehmen bräuchten keine Körperschaftsteuer mehr bezahlen, solange sie ihre Erträge im Unternehmen behalten. Wenn sie diese aber ihren Eigentümern ausschütten, dann werden Steuern fällig. Estland praktiziert diese Art der Steuer mit anscheinend hohem Erfolg, sprich die Steuereinnahmen sind seit der Einführung der Steuer in der Übergangszeit zwar kurzfristig gesunken, dann aber so kräftig gestiegen, dass sie die Einnahmen vor der Einführung deutlich übertreffen. Die Studie äußert sich daher sehr positiv zu dieser Form der Besteuerung.
Auch diese Form der Steuer ist gestaltungsanfällig, weil Unternehmen ihren Eigentümern nicht nur Geld durch Dividenden zur Verfügung stellen können, sondern auch sogenannte fringe benefits, also ein teures Auto mit Chauffeur, ein schönes Haus mit Hausmeister und Koch, Privatflugzeuge usw. Diese Dinge gibt es aber auch im heutigen Steuerrecht und werden in Steuerprüfungen meist entdeckt. Anders ist es mit der Möglichkeit, das Unternehmen als Sparkasse zu missbrauchen und das Geld einfach nicht auszuschütten, sondern zu horten und nicht zu investieren. Dies könnte man aber auch lösen, indem man ab einer gewissen Grenze gehortetes Geld im Unternehmen doch den Eigentümern zurechnet und versteuert.
Auch wenn man Unternehmen von der Körperschaftsteuer befreien würde, solange sie keine Gewinne ausschütten, würde man Investitionen stark anreizen. Und auch dann gäbe es keine internationalen Gestaltungsmöglichkeiten mehr. Auch die Subventionierung des Fremdkapitals würde entfallen. Im Gegenzug zur Befreiung von einbehaltenen Gewinnen könnte man ausgeschüttete Gewinne deutlich höher besteuern. Diejenigen Unternehmer, die ihr Geld nur auf ihrer Yacht im Mittelmehr verprassen, würde man also deutlich höher besteuern, wohingegen, diejenigen, die investieren und Arbeitsplätze schaffen, deutlich entlastet würden. Vielleicht sollte man diese Idee einmal detaillierter analysieren.
Auch Clemens Fuest hat sich inzwischen analog zu Trumps Steuerplänen geäußert.
Hier gibt es eine druckerfreundliche PDF Version des Artikels.
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Hallo Udo,
das ist ein guter Artikel. Er ist informativ und macht Einiges klarer.
Allerdings ist mir der Vergleich zur MWSt zu knapp weggekommen. Beides sind Umsatzsteuern. Der Unterschied in der Berücksichtigung der Investitionen ist nicht stichhaltig, weil diese sachlich eher zur Gewinnbesteuerung gehören. Warum also eine zweite Umsatzsteuer einführen ? Ist es nicht einfacher und transparenter, nur die Mehrwertsteuerbefreiung für Unternehmen aufzuheben ? Wenn Unternehmen für zugekaufte Artikel MWSt zahlen müssen, schmälert das zwar den Unternehmensgewinn, die Exportsubventionierung in Folge der DBCFT geht dann aber auch nicht nur zu Lasten des Staates. Außerdem würde das Spielraum für eine aufkommensneutrale Mehrwertsteuersenkung geben. Ebenso könnten Lizenzgebühren sehr einfach besteuert werden. Arbeitskosten würden sich gegenüber Materialkosten verringern …
Ich sehe nur Vorteile für eine Aufhebung der MWSt-Befreiung für Unternehmen gegenüber der DBCFT.
Grüße
Benedikt
Thema: Inflation und Auswirkungen auf Löhne in der “dritten Welt”
Hallo Udo,
vielen Dank für diesen hochinteressanten und gut erklärten Artikel.
Ich hätte noch eine Verständnisfrage:
Könnte es nicht auch sein, dass in deinem aufgezeigten Beispiel nicht der Exportpreis (von Deutschland in die USA) verringert wird, sondern der Verkaufspreis (in den USA) erhöht wird? Was hätte das für Auswirkungen? Würde dies evtl. zu einer erhöhten Preissteigerung/Inflation führen?
Und eine weitere Frage:
Wie wären die Auswirkungen auf Länder in der “Dritten Welt”? Wenn der Exportpreis sinken würde (siehe Beispiel), hätte das negative Auswirkungen auf sowieso schon (zu) niedrige dortige Löhne und (schlechte) Arbeitsbedingungen, weil die Produktion sonst nicht mehr lukrativ wäre? Das wäre ja nicht im Sinne der Erfinder, oder?
Freue mich auf Deine Antworten.
Beste Grüße aus Würzburg.
Thomas
In einem Markt mit Konkurrenz (also im Beispiel zwischen Ford und BMW) kann der Preis in den USA nicht beliebig erhöht werden. Der Preis für BMWs in den USA ist bestimmt heute schon ausgereizt. Wenn sich höhere Preise durchsetzen lassen würden, hätte BMW das bestimmt schon ausprobiert, da jeder Dollar Preiserhöhung zu einem Dollar höheren Gewinn von BMW führt und BMW gewinnmaximierend arbeitet.
Der Exportpreis sinkt nur wegen der Steuer, dh das exportierende Unternehmen macht weiter genauso viele Gewinne wie vorher. Auf Löhne dürfte es keine Auswirkungen haben. Probleme bekommen nur solche Länder, die dauerhaft einen hohen Exportüberschuss haben, weil deren Körperschaftsteuereinnahmen sinken. Die meisten Entwicklungsländer haben aber ein Handelsbilanzdefizit. Sie importieren mehr als sie exportieren. Diese Länder würden also mehr Steuern einnehmen. Entwicklungsländer, die viele Rohstoffe exportieren, haben manchmal Exportüberschüsse. Deren Steuereinnahmen würden sinken.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es ist eine weitere Frage aufgekommen:
Wie sind die Auswirkungen auf den Preis von Produkten, die im Laufe der Herstellung oft durch die ganze Welt geschickt werden. Bsp. Jeans: https://www.diercke.de/content/globale-warenketten-am-beispiel-jeans-978-3-14-100800-5-271-4-1
Es würde dann ja in jedem Land die Exportsteuer anfallen, oder? Würde das die Herstellung nicht erheblich erhöhen? Könnte dieses Um-die-Welt-schicken dann vielleicht weniger lukrativ werden? Wäre dann ja ein weiterer (für die Umwelt) positiver Effekt einer solchen Besteuerung, oder?
Wenn alle Länder der Welt die DBCFT mit Grenzausgleich einführen, dürften sich eigentlich keine Auswirkungen auf die Warenflüsse ergeben. Wenn aber nur manche Länder diese Besteuerung einführen und andere nicht, dann gibt es Sand im Getriebe. Länder, die eine DBCFT haben, haben sozusagen eine Strafsteuer auf Importe und eine Art Exportsubvention. Firmen aus Ländern ohne DBCFT haben daher Probleme in Länder mit DBCFT zu exportieren.
Für mich bleiben noch Fragen, wie sich das System mit der USt/MwSt verhält und was das für Auswirkungen auf ein im Inland abgewickeltes Geschäft mit sich bringt.
Hierzu fehlen mir Informationen wann ein Export Umsatzsteuerfrei oder nicht ist. Weil dies könnte doch dazu führen, dass für BMW der Export an einen BMW-Händler in den USA lukrativer ist als ein Verkauf bei einem inländischen Händler, oder?
Das wäre dann ja kein gewünschter Effekt.
…
Aber ich will nicht mit weiteren Fragen löchern. Auf jeden Fall ein sehr interessanter Ansatz. Eine große Frage jedoch bleibt: Wie bringt man ein solch kompliziertes und folgenreiches Thema den Wählerinnen und Wählern bei!?
Ihr Text ist ein erster Anfang, aber auch den werden leider die wenigsten verstehen, wenn sie es überhaupt versuchen…
Ich werde mich auf jeden Fall im Umfeld dafür einsetzen, dass die Idee des DBCFT weiter Verbreitung findet.
In diesem Sinne,
beste Grüße,
Thomas
danke!
die Steuer ist sehr ähnlich wie Umsatzsteuer. Auch die USt wird nur auf inländische Verkäufe erhoben. Verkäufe ins Ausland sind komplett USt-befreit
ich bin begeistert (genaugenommen bin ich entzückt), einen so freundlichen Service ist man heutzutage nicht mehr gewöhnt. Und der Artikel ist tatsächlich nicht nur informativ, sondern beleuchtet Aspekte, an die man als “Otto Normalverbraucher” zuerst mal gar nicht denkt. Er ist also auch ein sauberer Denk-Anstoß.
Ich darf erwähnen, daß ich über den Sven-Giegold-Newsletter hierhergeführt wurde?
Grüße
Ein sehr interessanter Artikel.
Ein Aspekt ist für mich noch nicht bis zum Ende behandelt: was würde die DCBFT für deutsche Steuereinnahmen bedeuten? Ich habe verstanden, dass Importe dann zu Steueraufkommen in Deutschland führen würden. Außerdem würden Dienstleistungen, die Kunden in Deutschland in Anspruch nehmen (z.B. im Internet) in Deutschland zu Steueraufkommen führen (daneben ergäbe sich wohl erstmalig überhaupt eine gerechte Besteuerung solcher Dienstleistungen in einer weltweiten Betrachtung; kein “double Irisch Dutch Sandwich” mehr). Auf der anderen Seite würden alle exportierenden Unternehmen negative steuerliche Einnahmen haben. D.h. die öffentliche Hand würde die Unternehmen subventionieren. Wurde bereits einmal abgeschätzt, was die Auswirkungen für Bund, Länder, Kommunen wären?
Falls eine DCBFT eingeführt würde, sollte es meiner Meinung nach in Schritten erfolgen. Zum Beispiel über einen Zeitraum von 8 Jahren werden die “Importkosten – normal abzugsfähig” zu “Importkosten – nicht abzugsfähig” verschoben. Auf diese Weise könnten notwendige Anpassungsmaßnahmen adäquat durchgeführt werden (Unternehmensstrategie; Investitionen; etc.) und Steuerausfälle besser verkraftet werden. Wurde bereits einmal ausgearbeitet, wie so ein Übergang von einem steuerlichen System zu einem anderen aussehen könnte?
Es gibt zwei Effekte:
1. Der Grenzausgleich führt dazu, dass Länder mit Außenhandelsdefiziten (zB die USA) höhere Steuereinnahmen haben und Länder mit Überschüssen (also Deutschland) niedrigere. Das muss sich aber an sich über Zeit wieder ausgleichen, weil kein Land ewig Überschüsse oder Defizite haben kann. Über die nächsten Jahre würde es in Deutschland aber wohl zu einem geringeren Steueraufkommen führen. Da unser hoher Leistungsbilanzüberschuss zu Recht vielfach kritisiert wird, ergibt sich daraus ein hoher Anreiz dazu, endlich mehr in Deutschland zu investieren, damit den Überschuss abzubauen und so zu einem besseren internationalen Gleichgewicht beizutragen.
2. Dadurch, dass Steuervermeidung drastisch erschwert wird (Besteuerung von Dienstleistungen, Irish-Dutch Sandwich, etc, etc) müsste das Steueraufkommen spürbar steigen.
Wie der Nettosaldo aus diesen beiden gegenläufigen Effekte ist, hat meines Wissens noch niemand abgeschätzt. Es gibt meines Wissens keine Studie über die Auswirkungen einer solchen Steuer auf Deutschland. Bevor man eine solch große Steuerreform angeht, müsste dies in der Tat sorgfältig untersucht werden.
Ein hochinteressanter beitrag. Ihr L. JARASS
ein ausgezeichneter Artikel und hochinformativ – jetzt wäre ein DL als layoutete PDF cool – oder eine [prinfähige Version] oder sowas.
Artikel dieser Art speichert man sich doch gerne ab
danke für die Blumen!
Ich habe eine PDF Version eingefügt. Sie befindet sich am Ende des Artikels.