Die Aufregung in Deutschland über Trumps Steuerreform ist groß. Die einen bedauern zurecht, dass Trump hauptsächlich die Reichen entlastet und damit die Politikverdrossenheit angesichts der dramatischen Entwicklung der Ungleichheit in den USA noch verschärfen wird. Die anderen haben sich – zu unrecht – über die protektionistischen Tendenzen der Steuerreform aufgeregt. Anfang Dezember haben mehrere Finanzminister in Europa geschlossen gegen die Reform interveniert. Angeblich hat sich selbst Angela Merkel ans Telefon gehängt und die gesamte G20 gegen die USA aufgebracht. Leider sind die Finanzminister Europas wieder den Großkonzernen auf den Leim gegangen, die Angst davor haben, dass die US-Reform ihnen die Steuersparmodelle in Steueroasen kaputt machen würde. Das war nämlich das Ziel der sogenannten Excise Tax auf konzerninterne Verrechnungspreise und nicht Protektionismus, wie von der Lobby geschickt behauptet. Jetzt ist Tür und Tor für ruinösen Steuerwettbewerb offen.

Das Körperschaftsteuersystem ist sowohl in den USA wie in Europa völlig dysfunktional. Es stammt aus einer längst vergangenen Zeit, als das Kapital der Unternehmen noch aus großen Fabriken bestand und als auch große Unternehmen noch im wesentlichen national tätig waren. Damals war klar definierbar, wo die Wertschöpfung eines Unternehmens erfolgte. Die meisten Länder haben dementsprechend ein territoriales Steuersystem eingeführt: Unternehmen müssen in einem Land nur das versteuern, was sie dort an Wertschöpfung erzielen.

Im Zeitalter multinationaler Konzerne mit weit verzweigten Lieferketten ist es jedoch deutlich schwieriger zu definieren, wo die Wertschöpfung erfolgt, insbesondere wenn ein Großteil des Wertes aus Patenten und Markenrechten besteht. Unternehmen können also leicht durch konzerninterne Verrechnungspreise und durch die Verlagerung ihrer Patente und Markenrechte, ihre Wertschöpfung und damit ihre Steuerlast von einem Land in das andere verschieben. Dadurch entsteht ein großer Anreiz für Staaten, Steuern aggressiv zu senken, um so einen großen Teil der Steuern und einen (meist kleinen) Teil der  Arbeitsplätze eines Unternehmens abzugreifen. Ein besonders prominentes Beispiel ist Apple, das seine Gewinne nach Irland verlagert hat, dort kaum Steuern zahlen musste und kürzlich von der EU Kommission verurteilt wurde, 13 Milliarden Steuern nachzubezahlen, weil Irland durch aggressive Steuerkonstruktionen Apple zu unlauteren Wettbewerbsvorteilen verholfen hat. Gekniffen von diesen Konstrukten sind mittelständische und national tätigen Unternehmen, die ihre Steuerlast nicht durch internationale Verrechnungspreise auf minimale Beträge drücken können.

Die USA hatten bislang eine eigentlich sehr überzeugende Antwort gegen Steuerwettbewerb und die Steuerflucht ihrer Unternehmen. Im Gegensatz zu Europa galt für Unternehmen genau wie für Privatpersonen das Prinzip der Nationalität: Wer Amerikaner ist, zahlt auf alle seine weltweiten Einkünfte Steuern in den USA. Deutsche Unternehmen (so wie in allen anderen Ländern Europas) zahlen nur auf die in Deutschland erwirtschaftete Wertschöpfung Steuern. Wertschöpfung in Steueroasen wird nur mit dem dort gültigen niedrigen Steuersatz versteuert.1

Wenn US-Unternehmen ihre Produktion in Niedrigsteuerländer verlagern, mussten sie bis zur jüngsten Steuerreform trotzdem auch diese Gewinne mit dem US-Steuersatz von 35% versteuern und nicht mit den niedrigen Satz der Steueroase. An sich ein genial einfaches und effektives Prinzip. Allerdings wurde dies dadurch ausgehöhlt, dass die Unternehmen ausländische Gewinne nur dann in den USA versteuern mussten, wenn sie die Gewinne in die USA überwiesen. Dadurch entstand der Anreiz, Gewinne im Ausland zu thesaurieren und dort zu reinvestieren. Dadurch ist immer mehr Wertschöpfung und Arbeitsplätze aus den USA in Niedrigsteuerländer abgewandert. Außerdem haben immer mehr US Unternehmen gleich komplett einfach ihren Geschäftssitz ins Ausland verlagert, um den hohen Steuern zu entkommen.

Anstatt das Nationalitätsprinzip konsequent anzuwenden, haben nun auch die USA das Territorialprinzip eingeführt. Alan Cole von der Taxfoundation beschreibt in einem langen Twitterbeitrag das durch diese Reform ausgelöste dramatische “internationale Erdbeben“. Bislang war der Steuerwettbewerb um die niedrigsten Steuersätze dadurch gedämpft, dass die großen US-Unternehmen ihre Steuerlast bei einer Verlagerung in Steueroasen nur aufschieben und nie ganz loswerden konnten. Sobald die Eigentümer auf ihre Gewinne in den Steueroasen zugreifen wollen, müssen sie in die USA transferiert werden und wurden dort mit 35% versteuert. In Zukunft werden ausländische Gewinne nie mehr mit hohen US-Steuern besteuert, auch nicht, wenn sie in die US ausgeschüttet werden. Damit lohnt es sich für die Unternehmen noch viel mehr, ihre Gewinne in Steueroasen zu verlagern. Und damit wird sich der Steuerwettbewerb zwischen den Staaten deutlich verschärfen.

Die USA waren sich dieses gravierenden Problems des Territorialprinzips durchaus bewusst. Deshalb hatten sie zunächst eine sehr radikale Steuerreform für ihre Körperschaftsteuer ins Auge gefasst: eine sogenannte destination based cash flow tax (DBCFT), die ich im Februar hier ausführlich analysiert habe. Die DBCFT besteuert – sehr vereinfacht gesprochen – die Umsätze in einem Land und nicht die Produktion. Sie beendet so ein für alle Mal den Steuerwettlauf nach unten. Kein Land kann dann noch Unternehmen durch niedrige Steuersätze anlocken. Von diesem Gedanken getrieben gibt es inzwischen auch den Vorschlag in Europa die Umsätze der Internetunternehmen mit einer Sondersteuer zu belegen.

Der Nachteil der DBCFT ist jedoch, dass Länder, die weiterhin nach dem Territorialprinzip die Produktion besteuern, extreme Wettbewerbsprobleme bekommen. Anstatt die Vorteile einer solchen Reform aufzugreifen und in Europa auch die Körperschaftsteuer radikal zu reformieren, haben wir Europäer Zeter und Mordio geschrieen und fälschlicherweise mit der WTO gedroht. Angesichts des hohen Lobbydrucks auch in den USA haben die Republikaner von dieser Radikalreform Abstand genommen. Die nächste Idee war eine sogenannte excise tax auf konzerninterne Importe aus Steueroasen. Johannes Becker und Joachim Englisch zeigen hier, dass die excise tax keine Nachteile für Exporte aus Normalsteuerländern wie Deutschland gehabt hätte. Dennoch kam es zur massiven Intervention der europäischen Finanzminister gegen Trump. Die Industrieverbände, die ihre Steuersparmodelle in Steueroasen bedroht sahen, haben einmal wieder geschickt die Finanzminister um ihre Finger gewickelt. Übrig geblieben ist nur noch ein harmloses Antimissbrauchsgesetz (base erosion avoidance tax, BEAT) gegen all zu offensichtliche Steuerverlagerung. Mit BEAT werden im wesentlichen nur die ganz kruden Gewinnverlagerungen per konzerninternen Darlehen und Lizenzen eingeschränkt.

Multinationale Konzerne haben sich also einmal wieder auf breiter Front durchgesetzt. Steuerverlagerung wird jetzt deutlich einfacher. Der Steuerwettlauf nach unten wird angeheizt und renommierte deutsche Wissenschaftler wie Clemens Fuest rufen daher schon nach  Körperschaftsteuersenkungen auch in Deutschland, damit unsere Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben.

Es wird wirklich Zeit für eine umfassende Reform, die dem Steuerwettbewerb einen strukturellen Riegel vorschiebt. Es ist einfach illusorisch zu glauben, dass Regierungen den Verlockungen widerstehen könnten, durch ein Senken von Körperschaftsteuersätzen internationale Unternehmen in ihr Land zu holen. Deshalb wäre die DBCFT ein echter Segen gewesen. Man wünscht sich, dass Deutschland und Frankreich im Rahmen einer umfassenden Reform der Eurozone auch das Thema Körperschaftsteuer auf die Agenda nehmen. Europa ist genauso wie die USA groß genug, um die DBCFT auch im Alleingang einzuführen, um so den ruinösen Steuerwettbewerb zu beenden.


1. Missbrauch wird durch das Außensteuergesetz erschwert. Die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung regelt, dass sogenannte passive Einkünfte (zum Beispiel Zinseinkünfte) nicht in der Steueroase, sondern in Deutschland versteuert werden. Allerdings gibt es in der Praxis Möglichkeiten an sich passive Einkünfte doch zu aktiven Einkünften zu gestalten. Außerdem gilt das Gesetz nur für Steueroasen außerhalb der EU. Für Gewinne, die nach Irland oder Holland verlagert werden, gilt die Regelung also nicht.


 

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