Altersarmut wird in der Regel mit dem Bezug von Grundsicherung im Alter gleichgesetzt. Nur etwa ein drei Prozent aller Rentner*innen leben derzeit von Grundsicherung. Diese Zahlen sind aber irreführend und sagen nichts darüber aus, ob unser Rentenniveau zum Leben reicht oder nicht.

Erstens gibt es viele Rentner*innen, die keine Grundsicherung beantragen, obwohl sie eigentlich berechtigt wären. Sie schämen sich. Oder wollen sich ihre kleinen Ersparnisse nicht wegnehmen und auf Grundsicherung anrechnen lassen. Oder sie haben eine kleine Betriebsrente, die ebenfalls voll auf die Grundsicherung angerechnet würde.

Zweitens ist diese Zahl auf den gesamten Bestand gerechnet. Viele der heutigen Rentner*innen haben noch sehr gut verdient und waren selten arbeitslos. Außerdem sind sie in Rente gegangen als das Rentenniveau noch deutlich höher war als heute. Daher ist es wichtig, auch den Neuzugang zu betrachten, um auch die zukünftige Entwicklung der Altersarmut zu verstehen.

Und hier sind die Zahlen erschrecken. Etwa ein Viertel der Neurentner*innen des Jahres 2015 bekommen eine Rente von unter 800 Euro. Wenn sie also nicht reich verheiratet sind oder keine weiteren Einkünfte oder Ersparnisse haben, könnten sie Grundsicherung beantragen. Etwa ein Drittel aller Neurentner*innen bekommen eine Rente unter 900 Euro. Das ist das Niveau unserer Grünen Garantierente.

Die Zahlen stammen aus dem Alterssicherungsbericht 2016, S. 165. Sie umfassen nur Neurenten nach 35 Versicherungsjahren. Das heißt, Menschen, die nur ein paar Jahre gesetzlich versichert waren und deswegen eine niedrige Rente erhalten, sind nicht beinhaltet.

Das Rentenniveau darf also nicht nur auf das Thema Altersarmut im engeren Sinne verkürzt werden. Für eine gerechte Gesellschaft ist es unerlässlich, dass Menschen, die den größten Teil ihres Lebens gearbeitet oder Kinder erzogen haben, im Alter eine echte Rente und keine bessere Form der Sozialhilfe beziehen. Daher sollte es für die Garantierente auch keine Bedürftigkeitsprüfung geben wie für die Sozialhilfe. Bedürftigkeitsprüfung hat in der Rente nichts verloren.


 

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