Die Debatte über ein bedingungsloses Grundeinkommen hat wieder deutlich an Fahrt aufgenommen. Wie schon seit Jahrzehnten kommen die Befürworter sowohl aus der marktliberalen wie aus der sozialen Ecke. Inzwischen gibt es auch immer mehr Unternehmer und Manager, die sich dafür aussprechen. Manchmal hat man den Eindruck, als ginge es hier um eine Art Ablasshandel: lasst uns den technischen Fortschritt ungehindert vorantreiben, auch wenn dieser zu Massenarbeitslosigkeit führen sollte. Dafür gäbe es ja dann das Grundeinkommen – so als ob Menschen zufrieden wären, wenn sie zwar ihre Arbeit verloren hätten, dafür aber eine bedingungsloses Grundeinkommen als Ersatz bekämen.

Eine ganz anderer Argumentation setzt bei den Ungerechtigkeiten des jetzigen Sozialsystems ein. Ganz besonders eklatant ist das bei der Rente: Menschen, die viel gearbeitet, aber wenig verdient haben, bekommen im Alter Grundsicherung, weil ihre Rente sonst zu niedrig wäre. Dafür müssen sie sich aber einer demütigenden Bedürftigkeitsüberprüfung unterziehen lassen und ihre privaten Ersparnisse abgeben. Mehr dazu hier.

Auch wer länger als ein Jahr arbeitslos ist, muss sich dieser Bedürftigkeitsprüfung aussetzen und alles abgeben, was sie/er sich erspart hat. Sollte man dann einen Job finden, wird Hartz IV entzogen. Die Entzugsrate ist so hoch, dass sich viele ernsthaft überlegen, ob es sich lohnt, 40 Stunden zu arbeiten, nur um effektiv ein paar Euro mehr als vorher zu haben. Der “Grenzsteuersatz” (=die Entzugsrate) ist so hoch, dass der Nettostundenlohn nur noch ein paar Cent beträgt. Weil die positiven Anreize zu einer Arbeitsaufnahme angesichts dieser konfiskatorischen “Steuersätze” (Entzugsrate) zu gering sind, hat der Gesetzgeber negative Anreize eingeführt: Sanktionen.

Was ist das für ein Menschenbild? Sind Sanktionen wirklich besser geeignet, Menschen zur Arbeitsaufnahme zu motivieren als ein vernünftiger Nettolohn? Wie groß wäre wohl der Aufschrei, wenn man in Deutschland einen Grenzsteuersatz von 80% oder mehr für die Spitzenverdiener einführen würde? Alle würden argumentieren, dass diese dann nicht mehr motiviert wären zu arbeiten. Über die real existierenden prohibitiven Grenzsteuersätze im unteren Bereich regt sich komischerweise kaum jemand auf.

Infografik: Belastung durch Steuern, Sozialabgaben und Transferentzug

(Dank an Max Löffler vom ZEW für diese Graphik!)

Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde genau hier ansetzen: es gäbe keine Bedürftigkeitsprüfung mehr und auch für Menschen mit sehr niedrigen Einkommen würde es sich lohnen zu arbeiten, weil ihnen nicht mehr 80% oder mehr ihres Lohnes weggenommen würde.

Das Grundeinkommen würde das Sozialsystem radikal verändern. Ob so eine Radikalreform wirklich durchführbar ist? In der grünen Rentenkommission hatten wir ein bedingungsloses Grundeinkommen für alte Menschen, sprich eine steuerfinanzierte Grundrente diskutiert. Trotz guter Argumente für eine solche Grundrente haben wir uns für eine weniger radikale Reform entschlossen, die grüne Garantierente, die immerhin die Bedürftigkeitsprüfung komplett abschafft. Einerseits waren wir der Auffassung, dass eine komplette Systemumkrempelung mit sehr großen Gefahren verbunden ist, andererseits schien uns die bedingungslose Grundrente zu teuer und schließlich glaubten wir, mit der ansteigenden Gararantierente (den ansteigenden Teil haben wir leider auf der BDK verloren), eine sehr gute Alternative präsentiert zu haben.

Das Thema Kosten ist bei einem Grundeinkommen für die gesamte Bevölkerung noch viel virulenter. Die OECD hat jetzt eine detaillierte Untersuchung (basic income as a policy option – does it add up?) über die finanziellen Auswirkungen des Grundeinkommens durchgeführt. Dabei wird ersichtlich, wie unterschiedlich die Sozialsysteme in Europa sind. In manchen Ländern (Italien, Österreich, Portugal, etc, vgl Bild ganz oben im Blog. Quelle für dies und die folgenden Bilder: hier) sind sie so wenig zielgerichtet, dass die reichsten 20% der Bevölkerung mehr Sozialhilfe erhalten als die ärmsten 20%. Es gibt also keine allgemein gültige Aussage darüber, ob sich ein Grundeinkommen rechnen kann. In manchen Ländern (Finnland und Frankreich) wäre ein moderates Grundeinkommen sogar aufkommensneutral finanzierbar.

Bemerkenswert ist auch, dass durch den Wegfall verschiedener Sozialleistungen und ihren Ersatz durch das Grundeinkommen auch viele Menschen mit niedrigen Einkommen zu den Verlierern gehören würden. Insbesondere Arbeitslose und Frührentner würden besonders verlieren. Gewinner wäre ausgerechnet die Mittelschicht.

Es ist sehr bedauerlich, dass die OECD nur vier Länder in Detail untersucht hat. Eine solche Studie wäre auch für Deutschland sehr hilfreich, um die Debatte über das Grundeinkommen zu versachlichen.

Wer tiefer in diese Überlegungen einsteigen möchte, sei sehr das neue Buch von Philippe van Parijs (Basic Income – A Radical Proposal for a Free Society and a Sane Economy, Harvard University Press, 2017) ans Herz gelegt. Van Parijs erläutert sehr überzeugend, warum die Experimente, die derzeit z.B. in Finnland durchgeführt werden, keine gute Prognose über die voraussichtlichen Kosten sein werden. Er macht sich daher für einen behutsamen Einstieg in das Grundeinkommen stark: einen niedrigen Betrag, der nicht zum Leben reicht, der aber dennoch viele Probleme des heutigen Sozialsystems lösen würde.

Ein anderer Vorschlag kommt ebenfalls aus den USA und das sind die sogenannten earned income tax credits. Dabei handelt es sich um eine Art negative Einkommensteuer, die dazu führt, dass es auch für Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, keine demütigende Bedürftigkeitsprüfung und keine prohibitiven Entzugsraten gibt. Professor Andreas Peichl vom ZEW hat dazu einen überzeugenden Vortrag bei der BAG Wirtschaft und Finanzen von Bündnis 90/Die Grünen gehalten. (Folien hier: Peichl_Negative Einkommensteuer).

Das Grundeinkommen ist sicherlich kein Ersatz für gute Arbeit und gute staatliche Daseinsfürsorge. Es gibt aber sehr gute Argumente für ein System, in dem Menschen nicht mehr alles abgeben müssen, wenn sie arbeitslos werden oder wenn ihre Rente zu niedrig ist, in dem die demütigende Bedürftigkeitsprüfung entfällt und in dem die prohibitiven Entzugsraten reduziert werden.


 

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