Können Versicherer gefährlich sein?
Gemäß BaFin Präsident Felix Hufeld gehen auch von kleinen Versicherern systemische Risiken für das Finanzsystem und die Realwirtschaft aus. Lebensversicherer mit Garantieverzinsung und ohne relevante Stornokosten sind gemäß seinen Co-Autoren besonders gefährlich.
Hufeld hat zusammen mit Professor Ralph Koijen von der Stern School of Business in New York sowie Christian Thiman, Strategiechef des französischen Versicherungskonzerns Axa ein Buch mit dem Titel The Economics, Regulation, and Systemic Risk of Insurance Markets herausgegeben. Das Buch ist Resultat eines intensiven Dialogs zwischen Versicherungsindustrie, Wissenschaft und Regulierungsbehörden und diskutiert in zehn Kapiteln mit insgesamt 20 Autoren die Frage, ob von Versicherungen systemische Risiken für die Finanzbranche und die Realwirtschaft ausgehen und wenn ja, wie man diese regulieren sollte, damit die Versicherungsbranche nicht die nächste große Finanzkrise und milliardenschwere staatliche Rettungsaktion verursacht.
Unter den Autoren herrscht Konsens, dass von Versicherern systemische Risiken ausgehen können, wenn diese sogenannte non-traditional oder non-insurance (NTNI) Aktivitäten betreiben. Weniger klar ist die Frage, was genau NTNI Aktivitäten sind und ob diese weit verbreitet sind. Hoher Diskussionsbedarf besteht bei der Frage, wie man mit systemischen Risiken umgehen sollte.
Klassische Versicherungsaktivitäten ohne systemisches Risiko sind reine Risikoversicherungen. Versicherungsnehmer versichern sich hier gegen einen individuellen Schaden (Feuer, Unfall, Krankheit). Diese Schäden treten selten auf und sind in einer großen Versichertengemeinschaft aufgrund der Statistik großer Zahlen relativ sicher prognostizierbar. Sie sind nicht systematisch miteinander korreliert, insbesondere hängen sie nicht am konjunkturellen Zyklus der restlichen Volkswirtschaft. Bei diesen Versicherungen kann es zudem keinen sogenannten Run geben, also keine Panik der Kunden, die alle plötzlich ihr Geld abziehen wollen und damit die Versicherung aufgrund von Liquiditätsnot in den Ruin treiben. Wenn Kunden kündigen, verlieren sie ihren Versicherungsschutz und haben umsonst einbezahlt. Sie besitzen kein Guthaben, das sie bei einer Kündigung ausbezahlt bekommen.
Auch klassische Versicherungsgesellschaften können Nicht-Versicherungsgeschäfte betreiben, indem sie zum Beispiel die Wertpapiere ihres Anlagevermögens verleihen, Derivatgeschäft betreiben oder Risiken in Zweckgesellschaften (Schattenversicherungen) auslagern. Die Autoren zeigen auf, dass dies in den USA inzwischen weit verbreitet ist. Leider gibt es hierzu keine Daten aus Deutschland.
Wichtig zum Verständnis der systemischen Risiken von Versicherungsgesellschaften ist aber, dass viele Versicherer und insbesondere die typischen deutschen Lebensversicherer nach dieser Definition kein klassisches Versicherungsgeschäft betreiben. Dies liegt daran, dass ihre Kunden weniger ein individuelles Risiko (Todesfall, Langlebigkeit) absichern, sondern vielmehr private Vermögensbildung betreiben. Die Kunden sparen ein Guthaben an, das sie sich jederzeit ausbezahlen lassen können. Besonders problematisch ist dies, weil die Versicherer ihren Kunden eine Garantieverzinsung versprechen und keine hohen Stornogebühren für die Kündigung berechnen. Acharya, Philippon und Richardson zeigen dies sehr deutlich in ihrem Kapitel Measuring Systemic Risk for Insurance Companies.
Aus diesem Grund betreiben die meisten deutschen Lebensversicherer bankähnliches Geschäft mit allen systemischen Risiken und typischen Ansteckungsgefahren.[1]
Wenn ein Lebensversicherer in Schwierigkeiten kommt, macht es für die Kunden Sinn, sehr schnell zu kündigen, um sich das persönliche Versicherungsguthaben inklusive Garantieverzinsung ausbezahlen zu lassen, solange das Unternehmen noch ausreichend Geld hat. Wer zu spät kündigt, bekommt eventuell nur einen Bruchteil dessen, was sie/er bei rechtzeitiger Kündigung erhalten hätte. Dies ist ein klassischer Run und treibt das Unternehmen mit einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung in den Ruin. Schlimmer noch: wenn ein Lebensversicherer in Schwierigkeiten kommt, kann dies an allgemeinen volkswirtschaftlichen Problemen liegen, zum Beispiel einer Niedrigzinsphase. Viele Kunden sind dann besorgt, dass es auch anderen Versicherern schlecht gehen könnte. Der Run auf ein Unternehmen ist also ansteckend und kann leicht eine allgemeine Panik auslösen und die ganze Lebensversicherungsindustrie in Ruin treiben.[2]
Keine Bundesregierung würde das zulassen, insbesondere, weil damit die private Altersvorsorge von weiten Teilen der Bevölkerung gefährdet wäre. Das ist der Grund, weshalb von typischen deutschen Lebensversicherern – und zwar auch von den kleinen Versicherern – ein systemisches Risiko ausgeht.
Felix Hufeld setzt sich in seinem Beitrag A Regulatory Framework for Systemic Risk in the Insurance Industry mit den aufsichtsrechtlichen Konsequenzen auseinander. Er unterscheidet direktes und indirektes systemisches Risiko. Manche Versicherungsunternehmen können so groß und so vernetzt sein, dass ihr Scheitern unmittelbar das gesamte Finanzsystem bedrohen würde. Indirektes systemisches Risiko entsteht, wenn viele kleine Versicherer gemeinsam auf gleiche Weise auf einen Schock reagieren und so gemeinsam too big to fail werden, so dass der Staat mit einem bail out reagieren würde.
Direktes systemisches Risiko wird derzeit hauptsächlich über höhere Eigenkapitalanforderungen reguliert. Hufeld sieht dies kritisch. Er ist skeptisch, ob von Versicherern überhaupt direktes systemisches Risiko ausgeht. Er gibt zwar zu, dass man nach der AIG Erfahrung nicht kategorisch ausschließen könne, dass große internationale Versicherer auch NTNI Aktivitäten betrieben. Aber er scheint nicht wirklich überzeugt[3] und geht leider nicht auf die Beiträge von Koijen und insbesondere Acharya ein, aus denen hervorgeht, dass dies inzwischen eher die Regel als die Ausnahme ist.
Außerdem zweifelt er an der Nützlichkeit von höheren Eigenkapitalanforderungen. Es gebe im Gegensatz zur Bankenwelt keine international einheitlichen Kapitalanforderungen in der Versicherungsbranche und solange[4] diese nicht eingeführt seien, werde es definitiv keine Eigenkapitalzuschläge für systemische Versicherer geben.[5]
Das Argument ist nicht sehr überzeugend. Demnach müsste man auf jegliche Eigenkapitalregel verzichten. Die Ungleichbehandlung erfolgt ja nicht aus dem Zuschlag für systemisches Risiko, sondern aus den unterschiedlichen Kapitalanforderungen. Der Zuschlag würde die Ungleichbehandlung nicht verschärfen.
Noch interessanter ist Hufelds zweites Argument: Die Eigenkapitalanforderungen in der Versicherungsbranche seien derzeit so niedrig, dass sie sowieso nicht bindend seien.[6] Wenn ein Unternehmen nicht mindestens 150% der gesetzlichen Kapitalanforderung erfülle, würde dies bereits Fragen aufwerfen. Da die Unternehmen die jetzigen Anforderungen so massiv übererfüllten, würden höhere gesetzliche Eigenkapitalanforderungen komplett ins Leere laufen.
Auch daraus könnte man einen ganz anderen Schluss ziehen: die BaFin könnte sich dafür stark machen, dass analog zu den Banken auch in der Versicherungsbranche harte und bindende Eigenkapitalregeln eingeführt werden. Und selbst wenn dies nicht gelingt, und man als gute Aufsichtsbehörde schon bei 150% Erfüllung der Quote einschreiten muss, macht ein Zuschlag für systemische Risiken immer noch Sinn. Man müsste diesen Zuschlag als Aufsichtsbehörde nur auf die 150% Erfüllungsquote der normalen Kapitalanforderung hinzurechnen.
Für Hufeld ist das indirekte systemische Risiko noch wichtiger als das direkte: Man wisse nicht, was die nächste Finanzkrise auslösen würde. Aber im Versicherungsbereich sei es mindestens so wahrscheinlich, dass das kollektive Verhalten vieler kleiner Versicherer eine Krise auslösen würde wie das Scheitern eines großen.[7] Hufeld nimmt leider keinen Bezug auf die vorhergehenden Kapitel. Aber aus dem Zusammenhang muss man schließen, dass Hufeld die Vielzahl der deutschen Lebensversicherer meint.
Gemäß Hufeld muss noch ein konsistenter aufsichtsrechtlicher Rahmen für indirektes Systemrisiko erarbeitet werden. Er denkt an aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie Diversifikation der Anlagen, Risikozuschlag für Staatsanleihen, Stornobeschränkungen und weniger Freiheit für die Risikoberechnung mit internen Modellen.[8] Von Eigenkapitalzuschlägen ist er nicht überzeugt. Leider begründet er nicht, warum zusätzliches Eigenkapital nicht hilfreich wäre. Eigenkapital ist schließlich der beste Schutz vor Insolvenz und das echte Eigenkapital ist in der Lebensversicherungsbranche mit etwa 1,5% der Bilanzsumme extrem niedrig.[9]
Es ist sehr bedauerlich, dass Herr Hufeld die Vorzüge von einer guten Eigenkapitalausstattung nicht anerkennt. In der derzeitigen kritischen Niedrigzinsphase wäre es sehr wichtig, wenn die BaFin die Lebensversicherer zwingen würde, keine Dividenden auszuschütten und alle anderen möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verluste aus einer anhaltenden Niedrigzinsphase gut abpuffern zu können. Immerhin ist es erfreulich, dass Herr Hufeld das systemische Risiko der vielen kleinen Lebensversicherer in Deutschland anerkennt. Es bleibt zu hoffen, dass die BaFin daraus die notwendigen Maßnahmen ergreift, um eine Krise zu verhindern und sich nicht darauf verlässt, dass sie im Krisenfall die Ansprüche der Kunden beschränkt. Dazu ist sie zwar gesetzlich ermächtigt. Der politische Sturm, der von einem großflächigen bail-in der Kundenguthaben ausgehen würde, wäre aber so gewaltig, dass kein Finanzminister dem Stand halten würde.
[1] In den USA heißt diese Art der Lebensversicherung variable annuity. Der Name ist irreführend. Die Kunden bekommen je nach Anlageerfolg ihres Versicherers mehr oder weniger ausbezahlt (das entspricht der Überschussbeteiligung in Deutschland). Der Versicherer garantiert aber genauso wie in Deutschland eine Mindestverzinsung des Guthabens und genauso wie bei uns gibt es keine relevanten Stornokosten. In den Beiträgen von Thimann, von Koijen et al. und von Acharya et al. wird systemisches Risiko analysiert. Alle drei Beiträge nennen diese Art der Verträge als Hauptquelle systemischen Risikos.
[2] Acharya et al diskutieren besonders intensiv das Problem der Kündbarkeit und eines möglichen Runs. Sie bestätigen die These der Bundesbankautoren Mark Feodoria und Till Förstemann (lethal lapses – how a positive interest rate shock might stress German life insurers), dass es zu einer Panik auf dem Lebensversicherungsmarkt kommen kann
[3] S. 197f
[4] die internationalen Versicherungsaufsichtsbehörden haben sich vorgenommen bis Ende 2019 für einheitliche Standards zu sorgen
[5] S. 201
[6] S. 201
[7] S. 206
[8] S. 204f
[9] vgl Statistik der BaFin für Erstversicherungsunternehmen und Pensionsfonds
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Sehr geehrter Herr Philipp,
zunächst herzlichen Dank, dass Sie sich mit unserem Buch auseinander gesetzt haben. Zu einer fachkundigen Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema beizutragen, war genau Anliegen der drei Herausgeber sowie der weiteren Autoren. Ursprung war ein Symposium in Bonn (nach meiner Erinnerung Anfang 2014), zu dem ich zu diesem Thema eingeladen hatte, um einen “Trilog” von Aufsicht, Industrie und Akademia zu initiieren, vor allem aufgrund eines erstaunlichen Mangels an akademischen Papieren mit Versicherungsbezug und einer großen Dominanz vergleichbarer Forschungstätigkeiten im Bankensektor. Dem folgten weitere Symposien sowie der Gedanke, daraus ein Buch zu entwickeln. Zu unserer Freude war Oxford University Press bereit, das Projekt zu akzeptieren. Alle Autorenbeiträge haben zwar von lebendigen Diskussionen untereinander profitiert, sollten aber jeweils für sich stehen.
In der Sache will ich mich nur auf zwei Anmerkungen beschränken:
1. Anders, als Ihre Überschrift nahelegt, ging es mir weniger um die Unterscheidung zwischen groß und klein. Worauf es mir vielmehr ankam, ist der Hinweis, dass systemische Risiken im Versicherungsbereich durch gleichzeitiges Verhalten vieler Versicherer, regelmäßig als Reaktion auf bestimmte Marktschocks oder -impulse, mindestens so wahrscheinlich entstehen oder verstärkt werden können, wie durch Aktivitäten allein der derzeit neun designierten G-SIIs (global systemically important insurers), denen als Einzelkonzernen bzw. -gruppen das Attribut “systemrelevant” verliehen wurde. Letzteres wird durch die derzeit verfügbare Methodik ganz gut adressiert, ersteres m.E. nur unzureichend. Die IAIS hat dies dankenswerterweise bereits aufgegriffen und arbeitet an der erweiterten, “hybriden” Methode. Entscheidend ist daher nicht die Größe oder Kleinheit bestimmter VUs als solcher, sondern die Tatsache, dass unter bestimmten Umständen die Gleichzeitigkeit des Handelns vieler VUs (gleichgültig wie groß oder klein) systemisch riskant werden könnte – und dieses, von mir indirektes systemisches Risiko genannte Risiko, muss expliziter als bisher in der allgemeinen Versicherungsregulatorik erfasst werden.
2. Ihre Interpretation meiner Ausführungen zu der Notwendigkeit von Kapitalaufschlägen beruht offenbar auf einem Missverständnis: Ich bin absolut der Auffassung, dass Kapitalaufschläge für systemrelevante VUs ein richtiges und methodisch legitimes Instrument sind und habe dies in dem Aufsatz auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, ganz abgesehen davon, dass ich als (ehemaliger) Vorsitzender der IAIS mich nachdrücklich und gegen manche Widerstände dafür eingesetzt hatte, dass genau diese Aufschläge (in der Sprache der globalen Versicherungsregulierer: HLA, higher loss absorbancy) im Kern auch beschlossen und schrittweise eingeführt werden. Die Passagen, auf die Sie in meinem Aufsatz Bezug nehmen, versuchen im Gegenteil zwei der wichtigsten Argumente, die Vertreter der Industrie gegen Kapitalaufschläge ins Feld führen, zunächst zu nennen, dann aber zu entkräften – wie es sich für einen ordentlichen Fachaufsatz gehört.
Der erste Punkt betrifft die Tatsache, dass derzeit (ganz anders als auf der Bankenseite) kein global vergleichbarer Kapitalstandard für Versicherer existiert. Da ich in meinem Aufsatz eine globale Perspektive einnehme, ist es angesichts der Langfristigkeit vor allem von Versicherungsverbindlichkeiten keineswegs egal, wie diese angesichts drastisch divergierender bilanzrechtlicher Rahmenbedingungen (etwa US-GAAP vs. IFRS) bewertet werden und welche regulatorischen (Kapital-)Konsequenzen man für international aktive VUs daran knüpft – die Unterschiede sind gewaltig. Wenn Sie im globalen Rahmen belastbare regulatorische Standards entwickeln wollen (und darum geht es hier), darf man solche Diskrepanzen nicht ignorieren – und dies keineswegs nur aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit, sondern mehr noch aus Gründen, was wir global für regulatorisch (mindestens) angemessen halten wollen. Daher ist es auch eines der wichtigsten Projekte der IAIS, genau die Entwicklung eines internationalen “Insurance Capital Standard” (ICS) energisch voranzutreiben (was alles andere als trivial ist), auf den ein “HLA” denknotwendig aufsatteln muss. Um eben nicht, vermutlich in Ihrem Sinne, drei bis vier Jahre zu warten, bis Kapitalaufschläge beschlossen werden, haben wir sehr darauf gedrungen, diese parallel zu erarbeiten und schrittweise zu verfeinern.
Der zweite Punkt betrifft den Einwand einiger Industrievertreter, dass die Bedeutung von “Kapital” in der Versicherungsindustrie eine völlig andere sei als bei Banken (was völlig zutrifft) und daher auch der Gedanke von Kapitalaufschlägen der Versicherungsregulierung wesensfremd und sozusagen inkompatibel sei. Dem trete ich in meinem Aufsatz entgegen, indem ich darauf hinweise, dass “Kapital”, d.h. Eigenmittel und im wesentlichen technische Rückstellungen zwar tatsächlich eine andere Bedeutung haben und völlig anders berechnet werden müssen als in der Logik der Bankenregulierung, dass aus dem gleichen Grund aber auch die regulatorisch vorgeschriebenen Solvenz-, d.h. “Kapital”-Standards und (Mindest-)Anforderungen ebenfalls ganz anders wirken, und zwar wiederum wegen der deutlich höheren Langfristigkeit des Versicherungsgeschäftes. In einer Welt, in der Solvenzquoten von 150 bis 200% (richtigerweise) an der Tagesordnung sind, wirkt ein regulatorischer “Kapitalaufschlag” in praxi wie ein erhöhter Schwellenwert i.S. eines “early warning indicators” hinsichtlich der regulatorisch für erforderlich gehaltenen Solvenzausstattung – was ich bei global tätigen VUs, die wir für systemrelevant halten, für völlig in Ordnung halte. Ich trete in meinem Aufsatz daher der m.E. falschen Auffassung ausdrücklich entgegen, dass Kapitalaufschläge in der Versicherungsregulierung – einfach ausgedrückt – per se nichts verloren hätten.
Die Skepsis, die Sie bei mir mit Blick auf die Wirksamkeit von Kapitalaufschlägen ausmachen, betrifft daher nicht die Validität der Kapitalaufschläge als solcher (im Gegenteil), sondern die Tatsache, dass sie bestimmungsgemäß nur einer recht kleinen Gruppe von G-SIIs zugesprochen werden können (Tendenz sinkend, wenn Sie die derzeitige Diskussion in den USA verfolgen) und damit der m.E. mindestens so relevante Bereich möglicher indirekter systemischer Risiken durch kollektives Verhalten regulatorisch nicht angemessen adressiert wird. Darauf hinzuweisen und eine erweiterte, von mir sogenannte “hybride” Methode vorzuschlagen, die m.E. mögliche systemische Risiken im Versicherungsbereich insgesamt umfassender vorbeugen kann, war das zentrale Anliegen meines Aufsatzes.
Mit besten Grüßen
Felix Hufeld