Geradezu grotesk war die Debatte um die Boni der Vorstände von VW. Das Unternehmen ist in einer Existenzkrise. Trotzdem wollten sich die Vorstände Millionen ausbezahlen. Nur durch den Druck der Öffentlichkeit wurden die Boni etwas gekürzt. Den Beteiligten in Wolfsburg ist offenbar der innere Kompass verloren gegangen. Wenn Moral aber nicht mehr in der Kinderstube beigebracht wird, muss der Staat nachhelfen. Wir sollten den Fall VW daher nutzen, um über ein intelligentes Unternehmensstrafrecht zu diskutieren. VW ist kein Einzelfall.

Folgenden Gastbeitrag habe ich zu diesem Thema veröffentlicht:

Bei VW ist Anstand gefragt

Der Abgas-Skandal hat gezeigt: Deutschland braucht ein intelligentes Unternehmensstrafrecht.

Trotz Existenzkrise von VW hat sich Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch laut Presseberichten 20 Millionen Euro Bonus garantieren lassen. Da wollte auch der Vorstand nicht zurückstecken. Nur durch den Druck der Öffentlichkeit werden die Boni nun etwas gekürzt. Den Beteiligten in Wolfsburg ist offenbar der innere Kompass verloren gegangen. VW ist leider kein Einzelfall. Wir bauchen daher ein intelligentes Unternehmensstrafrecht.

In vielen Ländern entfalten hohe Unternehmensstrafen abschreckende Wirkung. Wenn etwa in England Banken Zinssätze zu ihren Gunsten manipulieren, müssen sie Milliarden an Strafen zahlen. Wenn VW die Abgaswerte frisiert und die Gesundheit der Menschen riskiert, kennen die USA keine Gnade.

In Deutschland ist die Lage ganz anders: Große Unternehmen machen Gewinne in Milliardenhöhe. Trotzdem sind Bußgelder auf zehn Millionen Euro gedeckelt. Das ist so, wie wenn man Bankraub mit einem Strafzettel von 15 Euro bestrafen würde. Nur vor amerikanischen Gerichten haben deutsche Unternehmen Respekt.

Wir brauchen auch in Deutschland abschreckende Bußgelder. Auch Unternehmen müssen Gesetze ernst nehmen. Bei besonders gravierenden Betrügereien sollten die Strafen ein Viel-faches des Konzerngewinns betragen. Wer 15 Milliarden Euro Gewinn macht wie VW und absichtlich die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel setzt, muss auch mit zig Milliarden Euro Strafen rechnen.

Das Beispiel VW zeigt aber, dass eine Bestrafung des Unternehmens allein nicht ausreicht. Wir können nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass unsere Eliten wissen, wie man sich ethisch korrekt verhält. VW hat im großen Stil gegen Gesetze verstoßen. Trotzdem bleibt die Führungsmannschaft im Amt und genehmigt sich Millionenboni. Das ist so, wie wenn ein Verdächtigter das Verbrechen aufklären darf und sich weiter ungeniert bedienen darf.

Auch Siemens hat vor einigen Jahren einen großen Skandal erlebt. Siemens geht es deswegen heute wieder so gut, weil hier sowohl im Aufsichtsrat wie im Vorstand die Verantwortlichen radikal ausgetauscht wurden. Da offensichtlich nicht nicht alle Unternehmen verstehen, wie man sich ethisch korrekt verhält, muss leider der Staat nachhelfen und diesen personellen Neuanfang zur gesetzlichen Pflicht machen.

Der Staat muss auch verhindern, dass Aktionäre und Management die Strafen auf dem Rücken der Arbeitnehmer austragen und so tun, als hätten sie mit den Betrügereien nichts zu tun. Wenn ein Konzern eine Milliardenstrafe zahlen muss, dürfen für mehrere Jahre keine Boni an Vorstände und Dividenden an Aktionäre gezahlt werden. Nur so ist gewährleistet, dass das Unternehmen die finanziellen Mittel für das hohe Bußgeld hat und nicht die Investitionen kürzen oder Mitarbeiter entlassen muss. Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Leider scheint es aber ohne staatliche Nachhilfe nicht zu funktionieren.

Für unsere Gesellschaft ist es bedenklich, wenn Menschen mit Vorbildfunktion nicht mehr wissen, was Anstand ist. Es wäre besser, wenn der Staat nicht eingreifen müsste. VW zeigt aber, dass es ohne klare gesetzliche Vorgaben nicht funktioniert. Mit einem intelligenten Unternehmensstrafrecht wäre uns das absurde Theater in Wolfsburg erspart geblieben.

// Dieser Text erschien in der Mittelbayerischen Zeitung am 09.05.2016mittelbayerische


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